Ich habe mal eine Frage hier in die Runde zur allgemeinen Handhabung der steuerfreien Dividende: Grundsätzlich ist es ja so, dass jede Dividendenausschüttung die Anschaffungskosten der Aktie nachträglich um den Betrag der ausgeschütteten Dividende verbilligt - also wenn man beispielsweise TLG für 16 Euro gekauft hat und es wird seitens TLG eine Dividende von 1 Euro ausgeschüttet, dann verringert sich der Anschaffungspreis auf 15 Euro. Was aber passiert, wenn man sich dieses Vorgehen - bei unveränderter Dividende - 16 Jahre lang weiterdenkt? Also wenn in diesem Beispiel dann nach 16 Jahren 16 mal 1 Euro Dividende - insgesamt also 16 Euro - ausgeschüttet wurden? Die Anschaffungskosten der Aktie lagen ja nur bei 15 Euro... Wird dann für die steuerliche Gewinnermittlung ein "negativer Anschaffungswert" zu Grunde gelegt?? |
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aus der Diskussion: | TLG Immobilien |
Autor (Datum des Eintrages): | vw-porsche (11.10.17 08:21:56) |
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