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[posting]56079635[/posting]Heidelberg Pharma AG plant Kapitalmaßnahme zur Finanzierung ihrer ATAC-Entwicklungsprogramme

Ladenburg, 3. November 2017 - Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG (ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / WL6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Finanzierungsmaßnahme für die Weiterentwicklung ihrer ATAC-Entwicklungsprogramme beschlossen. Die Finanzierungsmaßnahme soll aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sowie aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bestehen.

Geplant ist, das Grundkapital der Gesellschaft von 14.968.380,00 Euro um bis zu 7.484.190,00 Euro auf bis zu 22.452.570,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 7.484.190 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2016, zu erhöhen. Darüber hinaus sollen bis zu 14.968.380 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 14.968.380,00 Euro ausgegeben werden.

Die neuen Aktien und die Wandelschuldverschreibungen werden allen Aktionären zum Bezug angeboten. Etwaige nicht bezogene neue Aktien und Schuldverschreibungen werden im Rahmen von Privatplatzierungen an Investoren innerhalb und außerhalb Europas zum Erwerb angeboten. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien und Schuldverschreibungen beginnt am 7. November 2017 um 0:00 Uhr (MEZ) und endet am 20. November 2017 um 24:00 Uhr (MEZ).

Die Hauptaktionärin dievini Hopp Biotech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (dievini) hat der Gesellschaft die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, sich jedenfalls in Höhe ihrer bisherigen Beteiligungsquote an der Finanzierungsmaßnahme bestehend aus Kapitalerhöhung und Wandelschuldverschreibung zu beteiligen. dievini ist unter der Prämisse einer angemessenen Preisfestsetzung grundsätzlich bereit, im Rahmen der Kapitalerhöhung und Wandelschuldverschreibung nicht bezogene Aktien und Schuldverschreibungen zu übernehmen.

Konditionen der Kapitalerhöhung

Die neuen Aktien sollen im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots bestehenden Aktionären der Gesellschaft angeboten werden. Das Bezugsverhältnis ist mit 2:1 festgelegt, d.h. zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Der Bezugspreis der neuen Aktien wird voraussichtlich am 16. November 2017 auf der Basis des höheren der beiden nachfolgenden Beträge abzüglich eines möglichen vom Vorstand der Heidelberg Pharma AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Abschlags von bis zu 20 % ermittelt werden: (i) der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der bestehenden Aktien der Gesellschaft vom Beginn der Bezugsfrist am 7. November 2017 (einschließlich) bis zum Handelsschluss am 16. November 2017 oder (ii) der Schlusspreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft am 16. November 2017. Der Bezugspreis wird im Wege einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heidelberg-pharma.com) voraussichtlich am 16. November 2017 und im Bundesanzeiger voraussichtlich am 17. November 2017 veröffentlicht werden.

Die Kapitalerhöhung ist als gemischte Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen angelegt. Die Hauptaktionärin dievini kann für einen Teil der auf sie entfallenden Bezugsrechte neue Aktien gegen Leistung einer Sacheinlage beziehen. Die Sacheinlage besteht aus einem Rückzahlungsanspruch - einschließlich Zinsen vom 1. Januar 2017 bis zum 20. November 2017 - in Höhe von 3.928.933,33 Euro aus dem Darlehensvertrag vom 11. Oktober 2016 zwischen dievini und der Heidelberg Pharma AG.

Wandelschuldverschreibungen

Die Wandelschuldverschreibungen gewähren das Recht, die Schuldverschreibungen zum Wandlungsverhältnis in auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von 1,00 Euro zu wandeln. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger ab dem 50. Tag nach dem Ausgabetag (voraussichtlich ab dem 11. Januar 2018) bis zum Endfälligkeitstag vorbehaltlich bestimmter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann am Ende der Laufzeit von zwei Jahren ab Ausgabetag die Wandlung der Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft verlangen. Die Pflichtwandlung erfolgt zum Wandlungspreis und jede Schuldverschreibung wird im Wandlungsverhältnis in auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von 1,00 Euro gewandelt. Auf die Schuldverschreibungen werden keine Zinszahlungen geleistet (Null-Kupon).

Die Schuldverschreibungen werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts durch die Baader Bank AG, Unterschleißheim, angeboten. Der Bezugspreis je neuer Schuldverschreibung beträgt 1,00 Euro. Das Bezugsverhältnis ist mit 1:1 festgelegt. Das heißt, eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer neuen Schuldverschreibung. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Der Wandlungspreis je Aktie wird voraussichtlich am 16. November 2017 auf der Basis des höheren der beiden nachfolgenden Beträge abzüglich eines möglichen vom Vorstand der Heidelberg Pharma AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Abschlags von bis zu 20 % ermittelt werden: (i) der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der bestehenden Aktien der Gesellschaft vom Beginn der Bezugsfrist am 7. November 2017 (einschließlich) bis zum Handelsschluss am 16. November 2017 oder (ii) der Schlusspreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft am 16. November 2017. Der Wandlungspreis wird im Wege einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heidelberg-pharma.com) voraussichtlich am 16. November 2017 und im Bundesanzeiger voraussichtlich am 17. November 2017 veröffentlicht werden.

Verwendung der Emissionserlöse

Die Heidelberg Pharma AG beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Finanzierungsmaßnahme insbesondere für die Weiterentwicklung ihrer ATAC-Technologie sowie für die präklinische und klinische Entwicklung des proprietären ATAC-Kandidaten HDP-101, einschließlich der Etablierung des GMP (Good Manufacturing Practice)-Herstellungsprozesses von Antikörper-Amanitin-Konjugaten (ATACs) zu verwenden. Rund 3,9 Mio. Euro des Emissionserlöses sollen zur Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten durch die Einbringung der Darlehensforderung der Hauptaktionärin dievini im Wege der Sachkapitalerhöhung verwendet werden.
 
aus der Diskussion: Heidelberg Pharma AG
Autor (Datum des Eintrages): BICYPAPA  (03.11.17 16:04:18)
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