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Letzte Aktualisierung: 27.02.2002




F R E Q U E N T L Y A S K E D Q U E S T I O N S




Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?



Die nächste Hauptversammlung der Cybernet Internet Services International, Inc. wird am

12. März 2002 ab 11 Uhr


in den Räumen der Cybernet Internet Services International, Inc., Stefan-George-Ring 19-23, 81929 München stattfinden. Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter www.cybernet.de


Warum wurde der Termin der Hauptversammlung noch einmal verschoben?

Der Termin für diese Hauptversammlung wird vom Court of Chancery festgesetzt. Voraussetzung für die Terminsetzung war die Zustimmung der Security und Exchange Commission zu unserem Proxy Statement. Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer der SEC hat sich die Freigabe des Proxy Statements so verzögert, dass der Termin um vier Tage nach hinten verschoben werden musste.

Ist das am 21. Februar 2002 veröffentlichte Proxy Statement nun endgültig?

Ja, das am 21. Februar von uns veröffentlichte Proxy Statement kann als endgültig angesehen werden.


Wird das Proxy Statement auch in deutscher Sprache veröffentlicht?

Wir haben das Proxy Statement für Sie ins Deutsche übersetzen lassen. Die Übersetzung steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es sich hier um eine unverbindliche Übersetzung handelt. Rechtsverbindlich ist nur die englische Originalfassung.


Wer ist bei der Hauptversammlung stimmberechtigt?

Alle Aktionäre, die zum sogenannten Record Date, der auf den 07. Februar 2002 festgelegt wurde, Cybernet Aktien gehalten haben, sind stimmberechtigt.



Wie kann ich am Abstimmungsverfahren teilnehmen?

Bitte lesen Sie hierzu unseren offenen Brief an die Aktionäre, den wir auf unserer Homepage gesondert veröffentlichen. Sie finden dort wichtige Hinweise in Bezug auf das Abstimmungsverfahren, welches leider aufgrund rechtlicher Vorschriften noch einmal geändert werden musste.


Wie komme ich als Aktionär an die Stimmkarten?

Es ist aufgrund der Änderung des Abstimmungsverfahrens leider nicht mehr möglich, Ihnen die Proxy Unterlagen zur Hauptversammlung direkt zukommen zu lassen. Bitte lesen Sie hierzu ebenfalls den offenen Brief an die Aktionäre.



Am 30.01.2002 wurde bei der Security und Exchange Commission ein sog. 8 K Report publiziert. Es geht in dieser Veröffentlichung um einen Optionsvertrag der Cybernet AG mit der Telehouse GmbH bezüglich des Verkaufs der Infrastruktur der drei Data-Center in München, Frankfurt und Hamburg. Was bedeutet es für Cybernet, wenn dieser Verkauf tatsächlich stattfindet?


Durch den Verkauf der Data Center Infrastruktur werden Kapitalmittel frei, die nun für andere Zwecke eingesetzt werden können. Cybernet konzentriert sich auf die Kernkompetenzen, das Angebot von hochqualitativen Services - auch im Data Center Bereich. Der Besitz der Infrastruktur gehört nicht zu diesem Kernbereich. Cybernet wird weiterhin hochqualitatives Web-Server-Management und Outsourcing Dienstleistungen anbieten und dazu - wie bisher auch - Flächen von Telehouse anmieten. Es wird weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen Cybernet und Telehouse geben.


Wie setzt sich der laut Optionsvertrag vereinbarte Kaufpreis von ca. 30 Millionen Euro zusammen?

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Buchwert der Data Center Infrastruktur und einer Abschlagszahlung für die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses.


Steht eine Zusammenarbeit zwischen Cybernet und der MFC Bank weiterhin zur Diskussion?

Bis vor kurzem wurde über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Cybernet und der MFC Bank verhandelt. Diese Verhandlungen wurden seitens der MFC Bank abgebrochen, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte.

Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in unserem Proxy Statement.


Müssen die Aktionäre von Cybernet mit einem Delisting rechnen?

Cybernet fällt beim derzeitigen Aktienkurs unter die Delisting-Regel des Neuen Marktes. Wir werden gegen diese Regelung eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies lässt Cybernet Zeit, die Kriterien für einen Verbleib in diesem Marktsegment zu erfüllen.


Was genau besagt die sog. Delisting-Regel des Neuen Marktes?

Nach Ziffer 2.1.5 wird die Zulassung zum Neuen Markt unter anderem dann beendet, wenn der Börsenkurs des betroffenen Unternehmens an 30 aufeinander folgenden Börsentagen weniger als 1 Euro pro Aktie beträgt und die Marktkapitalisierung 20 Millionen Euro unterschreitet. Diese Grenze muss innerhalb der darauffolgenden 90 Börsentage für mindestens 15 aufeinanderfolgende Börsentage überschritten werden.

Diese Regelung trat am 01. Oktober 2001 in Kraft.


Sie haben weitere Fragen? Bitte schreiben Sie an

investor@cybernet.de

Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten und - wenn diese Fragen von allgemeinem Interesse sind - in unseren Fragenkatalog aufnehmen.




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Updated: 02/27/2002 17:53:17
 
aus der Diskussion: Cybernet und MFC - neue Chance?
Autor (Datum des Eintrages): Cybermausi  (27.02.02 18:22:40)
Beitrag: 107 von 287 (ID:5685173)
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