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Ich darf noch einmal die Meldung des letzten Jahres in Erinnerung rufen! Ein Zock kann auch sehr schnell inRichtung Kapitalzusammenlegung führen, selbst wenn der Fortbestand als gesichert erscheint.

Durch die Insolvenz der Fa. Hain werden bei der Porta Systems AG Außerordentliche Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen und Forderungen von/an Hain anfallen, die das Ergebnis der Porta Systems AG zum 31.12.2001 sehr belasten werden, deren detaillierter Umfang aber erst nach Aufnahme der Tätigkeit des Insolvenzverwalters und der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 durch unabhängige Wirtschaftsprüfer feststellbar ist. Im Vorfeld der sich abzeichnenden Insolvenz der Gesellschaft Hain Fenster & Türen GmbH & Co KG wurden, um den Fortbestand der zur Porta Systems AG gehörenden Unternehmensgruppe weiter zu festigen, rechtzeitig Gespräche mit den beteiligten Banken geführt.
 
aus der Diskussion: Porta Systems - 3. Q-Bericht am 28.11.2001
Autor (Datum des Eintrages): angeldust  (01.03.02 18:24:24)
Beitrag: 16 von 23 (ID:5703130)
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