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Sorry hier fehlt der Sachzusammenhang: gestern wurde diese Meldung veröffentlicht.

SPOBAG AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

München (pta026/27.02.2018/20:30) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2014 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, fehlerhaft sind:

1) Die Aussage im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, dass sich die positive Geschäftsentwicklung bis in den August 2015 hinein fortgesetzt habe, steht nicht im Einklang mit der tatsächlich deutlich verschlechterten Geschäftsentwicklung (realisierte Kursverluste bei den gehaltenen Wertpapieren) und verstößt somit gegen § 289 Absatz 1 HGB.

2) Der Ausweis der gehaltenen Anteile an anderen Unternehmen im Bilanzposten Beteiligungen verstößt gegen § 266 Absatz 2 HGB, da es sich bei den gehaltenen Anteilen nicht um Beteiligungen im Sinne des § 271 Absatz 1 HGB gehandelt hat.

....und wer ist hierfür verantwortlich? Unser Vorstand Sascha Magsamen. Hier sollte sich der AR der Ferax auch einmal die Frage stellen ob dieser Vorstand noch die erforderliche Eignung aufweisst. Vor diesem Hintergrund sollte der AR der Ferax einmal § 76 AG Leitung der Aktiengesellschaft sorgfältig studieren.
 
aus der Diskussion: Impera Total Return AG: Die "neue Gold-Zack"?
Autor (Datum des Eintrages): mistery01  (28.02.18 08:24:31)
Beitrag: 913 von 939 (ID:57140421)
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