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28.02.2018 – Leclanché S.A. Heute

Leclanché SA:Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie bestimmter von der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst die Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission
Leclanché SA / Schlagwort(e): Stellungnahme/Firmenübernahme
Leclanché SA:Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie
bestimmter von der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der
Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst
die Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission

28.02.2018 / 07:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie bestimmter von
der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der Pflicht zur
Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst die
Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission.

Die Verfügung der Schweizerischen Übernahmekommission und die Erklärung des
Verwaltungsrats der Leclanché SA enthalten bisher unveröffentlichte
Einschätzungen zur finanziellen Situation der Leclanché SA.

YVERDON LES BAINS, Schweiz, 28. Februar 2018: Leclanché SA (SWX: LECN),
eines der weltweit führenden Unternehmen bei Energiespeicherlösungen, hat
heute bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat den am 22. Februar 2018 von
der Schweizerischen Übernahmekommission genehmigten Verzicht auf die
Unterbreitung eines obligatorischen Übernahmeangebots durch Christian
Denizon sowie der vom grössten Leclanché-Aktionär Finexis SA vertretenen
Fonds begrüsst. Bei einer Überschreitung von 49 % stimmberechtigter Anteile
an Leclanché SA infolge der Wandelung der Pflichtwandelanleihe über CHF
16'500'000 in 11'000'000 Leclanché-Aktien braucht daher kein entsprechendes
Übernahmeangebot unterbreitet werden.

Der Verwaltungsrat von Leclanché SA weist darauf hin, dass sowohl in der
Verfügung der Schweizerischen Übernahmekommission wie auch in der
beiliegenden Erklärung des Verwaltungsrats folgende bisher unveröffentlichte
Informationen zu in diesem Zusammenhang getroffenen und erwähnten Annahmen
enthalten sind:

- Einschätzungen zur Finanzlage von Leclanché SA (ungeprüft), d.h.
potentieller Verlust von CHF 28 Mio. im dritten Quartal 2017 sowie
potentieller Verlust von CHF 40 Mio. für das Geschäftsjahr 2017; dazu kommen

- eine potentielle Überschuldung per 31. Dezember 2017, aufgrund derer
PricewaterhouseCoopers, die Revisionsgesellschaft von Leclanché SA, das
Unternehmen verpflichtet hat, die Finanzlage per 28. Februar 2018 zu
bereinigen.
 
aus der Diskussion: Leclanché
Autor (Datum des Eintrages): N424671  (28.02.18 09:25:08)
Beitrag: 41 von 53 (ID:57141252)
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