28.02.2018 – Leclanché S.A. Heute Leclanché SA:Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie bestimmter von der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst die Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission Leclanché SA / Schlagwort(e): Stellungnahme/Firmenübernahme Leclanché SA:Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie bestimmter von der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst die Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission 28.02.2018 / 07:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Leclanché unterstützt den Antrag von Christian Denizon sowie bestimmter von der Finexis SA vertretener Fonds auf Befreiung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots und begrüsst die Genehmigung dieses Antrags durch die Schweizerische Übernahmekommission. Die Verfügung der Schweizerischen Übernahmekommission und die Erklärung des Verwaltungsrats der Leclanché SA enthalten bisher unveröffentlichte Einschätzungen zur finanziellen Situation der Leclanché SA. YVERDON LES BAINS, Schweiz, 28. Februar 2018: Leclanché SA (SWX: LECN), eines der weltweit führenden Unternehmen bei Energiespeicherlösungen, hat heute bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat den am 22. Februar 2018 von der Schweizerischen Übernahmekommission genehmigten Verzicht auf die Unterbreitung eines obligatorischen Übernahmeangebots durch Christian Denizon sowie der vom grössten Leclanché-Aktionär Finexis SA vertretenen Fonds begrüsst. Bei einer Überschreitung von 49 % stimmberechtigter Anteile an Leclanché SA infolge der Wandelung der Pflichtwandelanleihe über CHF 16'500'000 in 11'000'000 Leclanché-Aktien braucht daher kein entsprechendes Übernahmeangebot unterbreitet werden. Der Verwaltungsrat von Leclanché SA weist darauf hin, dass sowohl in der Verfügung der Schweizerischen Übernahmekommission wie auch in der beiliegenden Erklärung des Verwaltungsrats folgende bisher unveröffentlichte Informationen zu in diesem Zusammenhang getroffenen und erwähnten Annahmen enthalten sind: - Einschätzungen zur Finanzlage von Leclanché SA (ungeprüft), d.h. potentieller Verlust von CHF 28 Mio. im dritten Quartal 2017 sowie potentieller Verlust von CHF 40 Mio. für das Geschäftsjahr 2017; dazu kommen - eine potentielle Überschuldung per 31. Dezember 2017, aufgrund derer PricewaterhouseCoopers, die Revisionsgesellschaft von Leclanché SA, das Unternehmen verpflichtet hat, die Finanzlage per 28. Februar 2018 zu bereinigen. |
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aus der Diskussion: | Leclanché |
Autor (Datum des Eintrages): | N424671 (28.02.18 09:25:08) |
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