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[posting]57182713[/posting]...und nicht Vorverurteilung!

Zum Einen gilt der Grundsatz der Präsumtion der Unschuld, kurz Unschuldsvermutung, bis ein Urteil gesprochen wird und zum Anderen gibt es durchaus genug Beispiele bereits verurteilter Vorstände anderer, wie Sie es so elegant formulieren, "Pissläden", wie Deutsche Bank, Sal. Oppenheim, MAN, Volkswagen etc.....

Wenn Sie hier investiert wären, würden Sie sich und allen anderen dieses "Bashen" sicher ersparen, also vermute ich mal, Sie machen dies aus purer Häme und das ist unangemessen.
 
aus der Diskussion: MAIER + PARTNER AG - Was da los?
Autor (Datum des Eintrages): Boersenpaulchen  (05.03.18 10:07:44)
Beitrag: 1,845 von 1,887 (ID:57186386)
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