Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]57224260[/posting]Im Aktiengesetz steht:

Als Ausgleichszahlung ist mindestens die jährliche Zahlung des Betrags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte.

Von Verrentung des ermittelten Unternehmenswerts steht da gar nichts, und dann natürlich auch kein Zinssatz.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (08.03.18 15:58:43)
Beitrag: 4,530 von 5,554 (ID:57224728)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE