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[posting]57225319[/posting]Die verenten ja trotzdem. Natürlich steht im Gesetz auch kein Zinssatz, mit dem verrentet wird bzw. wie der ermittelt wird.

Und dann wird es absurd. Deshalb wird in den meisten Fällen angenommen, dass der Verentungssatz der Mittelwert zwischen Basiszinssatz und dem tatsächlichen Kapitalisierungszinssatz. Letzterer ist aber nicht eindeutig, Meist wird dann der der ewigen Rente angenommem.

Das halte ich für einen Taschenspielertrick. Es wird behauptet, dass mit Gewinn nicht der geplante Gewinn gemeint ist, sondern der ausschüttbare. Das soll die Verrentung gewährleisten.

Das Vorgehen ist natürlich auch aus einem anderen Grund Quatsch. Wenn man diese Zahlung als Zinsen einer Anleihe ansieht, dann richtet sich die Höhe der Zinsen nach der Bonität des Schuldners. Das ist das herrschende Unternehmen. Das wird aber in dem Verfahren gar nicht bewertet.

Die 8,99 % müssten sich, wenn das einen Sinn machen soll, also auf das herrschende Unternehmen beziehen. Völlig unklar ist aber wie der Wert ermittelt sein soll.

Ich vermute, dass hier als Vererntunszinssatz der Kapitalisierungszinssatz des Unternehmens genommen wurde (Mittelwert über die verschiedenen für die Einzeljahre und die ewige Rerte). Hier dann (9,3 + 9,4 + 8,8 + 8,4) : 4 = 8,975, fast zumindest.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (08.03.18 17:48:04)
Beitrag: 4,532 von 5,559 (ID:57226474)
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