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wie in dem bildzeitungsartikel unschwer erkennbar ist, es steht ein Rüdiger B und ein Lutz P vor gericht. vorwurf: kauf von wertlosen aktien von gesellschaften (mehrzahl) und veröffentlichung von irreführenden unternehmensmeldungen mit dem ziel der kursmanipulation. beiden droht haft. der staatsanwalt wird sich schon etwas dabei gedacht haben.
in dem fall könnte paragraph 76 des aktiengesetzes zum zuge kommen und eine vorstandstätigkeit wird untersagt.
aber warten wir es einfach ab, wie sich das gericht entscheiden wird. es gilt ja zuerst die unschuldsvermutung. das hat nix mit bashen zu tun, sondern mit der auseinandersetzung mit gewissen risiken für anleger.
 
aus der Diskussion: MAIER + PARTNER AG - Was da los?
Autor (Datum des Eintrages): mondstein81  (10.03.18 03:31:13)
Beitrag: 1,851 von 1,887 (ID:57240886)
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