DerNewbie, sagen wir mal so: „Wenn sich Gewinn und Verlust gegenseitig aufheben, dann soll der Freistellungsauftrag unverbraucht sein.“ Ein Pfiffikus hat zwei Depots bei Bank A und Bank B. Im Depot A macht er wegen Freistellung 800,- Gewinn steuerfrei. Im Depot B macht er 800,- Verlust. Der Verlusttopf dort wird mit 800,- gefüllt. Im nächsten Jahr sind in beiden Depots jeweils 800,- Gewinn steuerfrei. |
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aus der Diskussion: | Verlusttopf und Sparerfreibetrag |
Autor (Datum des Eintrages): | alzwo (12.04.18 18:23:26) |
Beitrag: | 6 von 7 (ID:57529406) |
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