Fenster schließen  |  Fenster drucken

DerNewbie,
sagen wir mal so: „Wenn sich Gewinn und Verlust gegenseitig aufheben, dann soll der Freistellungsauftrag unverbraucht sein.“

Ein Pfiffikus hat zwei Depots bei Bank A und Bank B. Im Depot A macht er wegen Freistellung 800,- Gewinn steuerfrei. Im Depot B macht er 800,- Verlust. Der Verlusttopf dort wird mit 800,- gefüllt. Im nächsten Jahr sind in beiden Depots jeweils 800,- Gewinn steuerfrei.
 
aus der Diskussion: Verlusttopf und Sparerfreibetrag
Autor (Datum des Eintrages): alzwo  (12.04.18 18:23:26)
Beitrag: 6 von 7 (ID:57529406)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE