Fenster schließen  |  Fenster drucken

Presseberichten zur Hauptversammlung ist zu entnehmen, dass mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben haben. Übermorgen läuft die Monatsfrist für die Erhebung von Anfechtungsklagen ab. Ich gehe davon aus, dass Anfechtungsklagen erhoben werden.

"So weit, so gut", habe ich mir gedacht bei der Einschätzung der Zeitspanne vom HV-Beschluss bis zur Eintragung des Squeeze-Out, "aber es gibt ja das Freigabeverfahren, das die Hemmung der Handelsregistereintragung aufhebt".

Verwundert habe ich dann im Aktiengesetz (§ 246a) gelesen, dass das Freigabeverfahren offenbar nicht für Klagen gegen Beschlüsse über einen Squeeze-Out vorgesehen ist, denn die entsprechende Rechtsnorm (§ 327a) kommt nicht in der Aufzählung der relevanten Paragraphen vor.

Wie lange also kann sich die Eintragung hinziehen, falls Klagen erhoben und zugelassen werden? Bis über die Klagen entschieden ist oder man sich vergleichsweisen einigt, richtig.

Na dann, das kann ja lange dauern... :rolleyes:
 
aus der Diskussion: DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900)
Autor (Datum des Eintrages): Bauglir  (18.04.18 12:05:29)
Beitrag: 591 von 628 (ID:57572106)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE