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[posting]55713294[/posting]Die Nachzahlung erfolgt ja nur
(i) falls ein Squeeze Out bzw. ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BuG) abgeschlossen wird und
(ii) wenn und soweit die im Rahmen des SO bzw. BuG festzulegende Abfindung die erhöhte Abfindung aus dem Angebot anlässlich des Delistings (30 EUR) überschreitet. Diese Nachzahlung ist auf 5 EUR begrenzt.

Da bisher kein BuG abgeschlossen wurde und kein SO erfolgt ist, gibt es folglich auch kein neues Angebot und folglich auch keine Nachzahlung für die Aktionäre die das frühere Angebot angenommen haben. Möglicherweise ist allerdings ein BuG in Vorbereitung, was den Kursanstieg erklären würde.

Interessant auch diese Veröffentlichung auf der Website:

Seit dem 23.12.2016 sind die Aktien der i:FAO Aktiengesellschaft nicht mehr an einem regulierten Markt börsennotiert. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte ohne Zustimmung der Gesellschaft. Die sog. Folgepflichten gemäß § 10 AGB Freiverkehr der Börse Hamburg werden von der Gesellschaft nicht erfüllt.“
 
aus der Diskussion: Superschnäpchen! - Ek-quote: 94% - Mk: € 4,5 M. - Cash: € 4,6 M.
Autor (Datum des Eintrages): Shortguy  (02.05.18 12:06:43)
Beitrag: 1,686 von 1,793 (ID:57676188)
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