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[posting]58033654[/posting]Dieselbe Frage stelle ich mir auch. M.E. ist der Vergleich veröffentlichungspflichtig. So wurde es z.B. auch beim Squeeze Out von Strabag gehandhabt. Allerdings erfolgte hier die Bekanntmachung des Vergleichs im Bundesanzeiger (10.1.) erst nach der Bekanntmachung über die Abfindung der Minderheitsaktionäre (4.1.).

Meine persönliche Einschätzung ist, dass es sich hier aber nicht wie im Fall Strabag um eine substanzielle Klage gehandelt hat. Man hat vermutlich wie so oft versucht, gegen vermeintliche Formfehler vorzugehen, und schließlich mangels Erfolgsaussicht einen Vergleich über die Aufteilung der Gerichtskosten herbeigeführt.
 
aus der Diskussion: DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900)
Autor (Datum des Eintrages): Bauglir  (21.06.18 14:20:42)
Beitrag: 600 von 628 (ID:58035070)
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