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"Dividende ausschütten" erübrigt sich ja schon deshalb, weil Gewinne und Verluste sowieso an VW abgeführt werden. Darüber hinausgehende Ausschüttungen aus den Reserven müsste man als Sonderdividende auch dem Streubesitz gewähren, denke ich.

Theoretisch sind auch Weisungen zum Nachteil von MAN möglich.

Aber den besten Schnitt im Vergleich zum Streubesitz macht der Hauptaktionär doch dann, wenn ein möglichst hoher Gewinn erzielt und abgeführt wird, während der Streubesitz eben die feste Garantiedividende bekommt.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (03.07.18 22:28:28)
Beitrag: 4,582 von 5,559 (ID:58130483)
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