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[posting]57627729[/posting]Liebe Mitinvestierte,

ich poste diese Frage nun sowohl hier, als auch im alten Altona Mining Thread.

Es geht um die unendliche Geschichte mit den 12 Cent Einlagenrückgewähr / Kapitalrückzahlung.

Mein FA ist immer noch der Meinung, hierauf müsste ich Steuern zahlen.

Ich habe im Forum mitbekommen, dass einige Investierte keine Steuern zahlen mussten. Gibt es hier irgendein Schriftstück oder irgendwas, auf das ich mich beim Vorstelligwerden beim Finanzamt beziehen kann.

Das Verfahren VIII R / 47/13 ist wohl entschieden - zu Ungunsten der Steuerzahler. So hat es mir mein FA geschrieben. Die Vorentscheidung des FG Nürnberg (AZ 5 K 1552/11 ist aufzuheben.. Dort wurde noch bescheinigt, dass eim SPINN-OFF keine Steuern zu zahlen sind.

Es ist alles etwas verfahren hier, da es sich bei Altona ja nicht um einen SPINN-OFF gehandelt hat.

Wo könnte ich denn noch den Hebel ansetzen?

Danke und Grüße
Sheriff
 
aus der Diskussion: Universal + Vulcan wird Altona Mining Merger-Thread
Autor (Datum des Eintrages): Sheriff-von-Nottingham  (15.07.18 11:33:35)
Beitrag: 5,926 von 5,933 (ID:58217159)
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