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[posting]58264349[/posting]Danke erstmal für die Information aus dem Kurzbericht.

Was den Verlustvortrag angeht, wird es vermutlich schwierig etwas zu retten, wenn die bisherige Handhabung, dass die Hälfte bei Besitzwechsel von 25% der Aktien und alles beim Besitzwechsel von 50% verloren geht, auch immer wieder juristisch angegriffen wird. Aber dass da die Streubesitz-Aktionäre entschädigt würden für erlittene Nachteile, hat glaub auch noch niemad durchgesetzt. Da hieße ja dann, dass ein Paketaktionär mit 25% gar nicht verkaufen darf, wer will ihm das verbieten?

Für anfechtungsklagen findet man immer einen Grund, nur bei einer vermögenslosen Gesellschaft, macht das ja eigentlich kaum Sinn. Im Erfolgsfall verhindert man die Nutzung des Börsenmantels, womit man sich meist keine Lorbeeren verdient.

Scheinbringung oder Barkapitalerhöhung ist natürlich alles offen. Kapitalschnitt 8:1 heißt allerdings bei einem Kurs von 1 Euro schon 8 Euro. Wenn dann 3 Mio (Nennwert ?) Kapitalerhöhung kommen, müsste der Ausgabepreis bei 8 Euro liegen, damit ein Aktienkauf ohne Ausübung des Bezugsrechts lohnt. Der Wert der Aktie ist also eher darin zu sehen, dass man ggfs bezugsberechtigt ist, wenn neue Aktien ausgegeben werden.

Ohnehin muss man die Katze im Sack kaufen, denn die Aussichten des neuen Geschäftsmodells kann man schwer beurteilen und eine Kapitalerhöhung wird vielleicht schon vorher erfolgen, ganz ohne aufnahme einer Geschäftstätigkeit, nur um der Gesellschaft das erforderliche Kapital für den Fortbestand zu verschaffen.
 
aus der Diskussion: Mühl Product & Services AG i.L.: Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (21.07.18 17:52:17)
Beitrag: 238 von 492 (ID:58270010)
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