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[posting]58401606[/posting]
Zitat von SquishyLady: Was würde denn eine Kündigung des BGAV bedeuten und kann diese adhoc passieren (ohne HV)?
Hat man dann Anspruch auf die anteilige Dividende oder nur auf die Zinsen oder ist das abhängig vom jeweiligen Vertrag?

#4584 und #4585 hatten wir es doch gerade erst davon.
Wieso sollte man im Fall einer Kündigung des Vertrags weiterhin Anspruch auf Zinsen oder Dividenden haben? Ob man jetzt nichts oder die 4,12% oder 5,4% Dividende für ein angebrochenes Geschäftsjahr im Fall einer Kündigung bekäme, ist doch marginal, so lange der Vertrag läuft.

Und eine Kündigung steht doch gar nicht zur Debatte, MAN soll doch zerlegt und umstrukturiert werden.
Bei Audi ist doch die Situation mit Beherrschungsvertrag seit Jahrzehnten, wieso sollte man dann bei MAN kündigen wollen, nachdem man gerade Millionen ind Abschluss des Vertrags und das Spruchverfahren "investiert" hat.

 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (08.08.18 16:31:16)
Beitrag: 4,594 von 5,559 (ID:58401741)
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