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[posting]58404459[/posting]Danke für den Artikel! Die Passage aus dem GB kenne ich. Als Scherzer damals investiert hat habe ich mich darauf gefreut dass sie sich zum Case äußern. Allerdings ist der Case bei Scherzer leider sehr spärlich beschrieben. Sie erwähnen, dass Audi freiwillig zur Substanz von Audi beiträgt. Schaut man sich den offenen Brief an und die Passage im GB...

"Während im Zeitraum 1997 bis 2016 kumuliert 593,70 EUR
je Audi-Aktie an Volkswagen im Rahmen des BGAV abgeführt wurden, lag die kumulierte
usgleichszahlung an die Audi-Aktionäre in der gleichen Periode nur bei 35,64 EUR. "

... dann vermute ich, dass hier schon primär auf einen SO gepokert wird. Allerdings sehe ich bei VW nicht so recht Handlungsbedarf. Die üblichen Gründe, dass ein Börsenlisting und auch die damit einhergehenden Informationspflichten teuer sind greifen bei Audi eigentlich nicht, da diese Kosten in Relation zu den 140m Freefloat nicht so wild sind. Dafür spricht auch, dass sich seit etlichen Jahren nichts tut. Um jetzt zu entscheiden ob/wie stark man sich an Cashflow vs. Ausgleichzahlung orientiert bräuchte man eine gute Annahme über die Dauer, bis Bewegung reinkommt.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): fallencommunist  (08.08.18 21:56:10)
Beitrag: 4,600 von 5,559 (ID:58404735)
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