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[posting]58408515[/posting]
Zitat von hkl00001: Nein, es wurde nicht ignoriert. Es wurde bereits besprochen.

Jedoch werden diese Schadenersatzklagen entweder ins Leere laufen oder gegen Personen bzw. Institutionen, die diesen Schaden verursacht haben. Das war nicht Steinhoff. Daher kann man deswegen auch entspannt bleiben.


Darüber hinaus wäre nach meinem Dafürhalten die Bildung von Rückstellung fragwürdig. Schlussendlich handelt es sich um eine Eventualverbindlichkeit, die wohl im Anhang erwähnungspflichtig, nicht aber rückstellungsfähig ist, solange keine Klage anhängig ist. Darüber hinaus wäre noch zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt denn eine Rückstellung zu erfolgen hätte. Zu keinem bisherigen Bilanzstichtag waren Prozesse oder Regressforderungen anhängig. Wenn überhaupt, kann es doch nur das aktuelle WJ betreffen.

Wie siehst Du das?
 
aus der Diskussion: Steinhoff- was kommt nach dem 18.05.2018, auch kritisch mit Lob und Tadel, Fair, freundlich......
Autor (Datum des Eintrages): Wichel  (09.08.18 13:58:09)
Beitrag: 581 von 764 (ID:58410165)
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