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Danke für den Hinweis. Umso mehr drängt sich dann eine Annahme der Barabfindung auf Basis der Entscheidung im Spruchverfahren auf, die noch zwei Monate seit der Veröffenlichung vom 06.08.2018 gerechnet möglich ist. Auch wenn die letztmaligee Zahlung der Ausgleichszahlung für 2018 in 2019 sicher sein sollte, wenn man die erhalten will, hat man dann jedenfalls keine Andienungsmöglichkeit mehr.

Wenn es im späteren Andienungsfenster 3% weniger gibt, ist immerhin das Risiko insoweit begrenzt. Ein Durchhalten bis dahin lohnt sich dann, wenn man erwartet, dass vielleicht zwischenzeitlich schon eine konkrete Aussicht auf neue Strukturmaßnahmen aufgrund des geplanten Börsengangs oder Squeeze-outs aufgrund einer hohen Andienungsquote besteht.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (10.09.18 14:47:11)
Beitrag: 4,642 von 5,559 (ID:58661109)
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