[posting]58890450[/posting]Publikationspflicht? "Börsennotierte Kapitalgesellschaften, etwa Aktiengesellschaften, unterliegen einer strengeren Publizitätspflicht (§ 325 Abs. 4 HGB), mit einer Frist zu Offenlegung von nur vier Monaten. Unterlässt das Unternehmen seine verpflichtende Berichterstattung, so kann der Handel mit den Aktien des Unternehmens ausgesetzt werden" |
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aus der Diskussion: | ItN Nanovation |
Autor (Datum des Eintrages): | JaneMi (07.10.18 23:46:44) |
Beitrag: | 5,539 von 5,715 (ID:58891002) |
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