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In den meisten Foren fühlen sich manche User persönlich angegriffen, wenn man kritische oder andere Meinungen vertritt. Insofern egal …

Nach Aufstellung des JA hat der Vorstand diesen zusammen mit weiteren Berichten unverzüglich dem AR zur Prüfung vorzulegen (Quelle: § 171 AktG). Danach hat der AR eine Prüfungspflicht und innerhalb eines Monats nach Vorlage dem Vorstand seinen Prüfungsbericht zuzuleiten. Sofern dies nicht nach 4 Wochen geschieht, hat Vorstand unverzüglich eine Nachfrist von 1 weiteren Monat zu setzen.

Durch die Verschiebung des Termins auf den November schließe ich persönlich, dass a) entweder der Vorstand den JA erst so spät aufgestellt hat oder b) der AR die Prüfung des JA nicht innerhalb der 4-Wochenfrist vorgenommen hat und deswegen nun eine Nachfrist abläuft...

Der Vorstand darf den JA jedenfalls erst nach der Billigung durch den AR offenlegen (§ 171 Abs. 4 AktG )
 
aus der Diskussion: ItN Nanovation
Autor (Datum des Eintrages): Dale77se  (08.10.18 23:53:16)
Beitrag: 5,544 von 5,715 (ID:58900506)
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