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.....na die Vorinstanzen haben ja geurteilt, aber eben keinen weiteren Weg durch die Imstanzen zugelassen, jetzt geht es mit dieser Nichtzulassungsbeschwerde darum, dass die Kläger überhaupt eine weitere Instanz bemühen dürfen und damit in Recision gehen dürfen.....und da geht es dann um Rechtsfehler, also was das zuvor befasste Gericht falsch gemacht haben könnte...der Streitpunkt hier ist üblicherweise die Frage, ob diese Recision von Allgemeininteresse sein könnte und damit zugelassen werden müsste....und das prüft Mann jetzt erst mal, wenn das dann bejaht wird, dann wird die Revision zugelassen......dann würde der BGH vielleicht feststellen, dass die Vorinstanz einen Fehler gemacht hat und die Sache an die Vorinstanz zur Entscheidung zurückweisen......

Ein paar Jahre muss es Mologen schon noch geben, bis da mal tatsächlich entschieden wird.....
 
aus der Diskussion: Anfechtungsklage AR-Wahl Oliver Krautscheid!: MOLOGEN beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
Autor (Datum des Eintrages): Baehrs  (11.10.18 17:20:23)
Beitrag: 5 von 39 (ID:58932774)
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