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Eine AG gehört den Aktionären.
Die Geschäftsführung ist dem Unternehmen verpflichtet aber auch den Aktionären.
Die Geschäftsleitung hat damit die Interessen der Aktionäre ebenso im Blick zu halten wie das Interesse der Mitarbeiter des Unternehmens.
Wenn der Gewinn eines Unternehmens zu mehr als der Hälfte im Unternehmen bleibt, kann sich keiner beklagen außer vielleicht die Aktionäre.
 
aus der Diskussion: Lufthansa AG: Wie geht`s weiter?
Autor (Datum des Eintrages): Ines43  (18.10.18 11:37:03)
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