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Naja, rausdrängen?
Die üblichen Anfechtungsklagen sind das, kann auch mit dem geplanten Kapitalschnitt zu tun haben.

Die Kleinanleger wollen sich eben nicht rausdrängen lassen, indem es für sie schwer ist, bei der Kapitalerhöhung mitzumachen, weil sie die Katze im Sack kaufen müssen. Den Hauptaktionär kann man nicht rausdrängen, dafür braucht man selbst erstmal die Mehrheit. Und die Besitzverhältnisse werden sich erst durch die Kapitalerhöhung ändern.
 
aus der Diskussion: Mühl Product & Services AG i.L.: Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (15.11.18 20:43:08)
Beitrag: 253 von 491 (ID:59226907)
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