[posting]59229748[/posting]Für einige hier zur Kenntnis, damit gar nicht erst falsche Hoffnung aufkommt: Überschuldung https://dejure.org/gesetze/InsO/19.html Die Chinesen als Hauptgläubiger werden damit die noch verbliebeben Assets im Rahmen der Liquidation der Vermögenswerte erhalten. Die AG wird mit Beginn des Insolvenzverfdahrens gem. §262 Absatz 1 Satz 3 AktG aufgelöst. https://dejure.org/gesetze/AktG/262.html Am Berichtstermin wird entschieden, ob der Geschäftsbetrieb zwecks Zerschlagung eingestellt wird oder eine übertragende Sanierung (Asset-Deal) stattfinden kann. Die AG und die Aktionäre haben nichts mehr davon wegen der Überschuldung. Siehe oben. So sehe ich das. |
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aus der Diskussion: | ItN Nanovation |
Autor (Datum des Eintrages): | tbhomy (16.11.18 10:11:28) |
Beitrag: | 5,616 von 5,715 (ID:59230057) |
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