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Man muss - wie immer eigentlich - zwischen operativem Geschäftsbetrieb und der AG unterscheiden.

Selbst wenn der Geschäftsbetrieb mittels eines Asset-Deals von irgendeinem interessierten Investor übernommen werden würde, ginge die AG und damit die Aktionäre wegen Überschuldung leer aus.

Wer will schon die Schulden-AG mit übernehmen und sich den Forderungen der Safbon ausgesetzt sehen ? Keine Ahnung, ob da ggfls. auch noch Altlasten im Unternehmen schlummern, die man besser nicht mehr hebt ? Oder streitige Verfahren ?

Investoren wollen die Rosinen. Täte ich nicht anders verhandeln.
 
aus der Diskussion: ItN Nanovation
Autor (Datum des Eintrages): tbhomy  (19.11.18 14:06:27)
Beitrag: 5,645 von 5,715 (ID:59248801)
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