Man muss - wie immer eigentlich - zwischen operativem Geschäftsbetrieb und der AG unterscheiden. Selbst wenn der Geschäftsbetrieb mittels eines Asset-Deals von irgendeinem interessierten Investor übernommen werden würde, ginge die AG und damit die Aktionäre wegen Überschuldung leer aus. Wer will schon die Schulden-AG mit übernehmen und sich den Forderungen der Safbon ausgesetzt sehen ? Keine Ahnung, ob da ggfls. auch noch Altlasten im Unternehmen schlummern, die man besser nicht mehr hebt ? Oder streitige Verfahren ? Investoren wollen die Rosinen. Täte ich nicht anders verhandeln. |
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aus der Diskussion: | ItN Nanovation |
Autor (Datum des Eintrages): | tbhomy (19.11.18 14:06:27) |
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