Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]59499564[/posting]
Zitat von reaaalist:
Zitat von Corine: Nein, alles was Du hier heute so von Dir gegeben hast incl. dem Hetz-Bild in dem Millionen von Wähler quasi unanständige Deutsche und "Wutbürger, Nazis und Taugenichtse" genannt werden.

Das ist ja schon Volksverhetzung. :O


absolut Recht hast du.

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Abs. 1 StGB:

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


:laugh:

Natürlich gilt das nicht wenn man Bevölkerungsteile als "linksversifft", "Gutmenschen", "Volksverräter" etc.. oder "Kopftuchmädchen, Messermänner und sonstige Taugenichtse" bezeichnet. Richtig?
 
aus der Diskussion: AFD- würdet ihr sie wählen ?
Autor (Datum des Eintrages): mussmanwissen  (23.12.18 11:22:16)
Beitrag: 132,972 von 222,004 (ID:59499609)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE