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[posting]59499564[/posting]
Zitat von reaaalist:
Zitat von Corine: Nein, alles was Du hier heute so von Dir gegeben hast incl. dem Hetz-Bild in dem Millionen von Wähler quasi unanständige Deutsche und "Wutbürger, Nazis und Taugenichtse" genannt werden.

Das ist ja schon Volksverhetzung. :O


absolut Recht hast du.

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Abs. 1 StGB:

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Tatbestand erfüllt, Volksverhetzer "mussmanwissen" bitte abführen und verurteilen!


Wäre mal spannend, was aus einer Anzeige gegen unbekannt mit dem Beitragsscreen würde...
 
aus der Diskussion: AFD- würdet ihr sie wählen ?
Autor (Datum des Eintrages): Corine  (23.12.18 11:26:04)
Beitrag: 132,974 von 221,385 (ID:59499615)
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