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[posting]59557127[/posting]
Zitat von plasma12: nunja, im Zweifel für den Angelagten. Ich arbeite im Chemikalienhandel und wir handeln auch viele Produkte, die recht ungesund sind. Für jedes Produkt gibt es ein Sicherheitsdatenblatt, wo der Umgang mit diesen expliziet festgelegt wird und auch die Art der Schutzausrüstung, welche einzusetzen ist. Diese gibt es natüürlich auch für z.B. das Roundup UltraMax, wie wir es in DE auch kaufen konnten.

Zitat aus dem deutschen SDB Stand 2015

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110/SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

SS110/SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS2101/SS2202 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.

SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

ST1203 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Wenn man alles dies einhält, schaut man aus wie ein Mitarbeiter von der Kampfmittelbeseitigung.
Und wie traurig schaut wohl die Realität aus? Ich übertreibe mal etwas...... Der Hobbygärtner mit Latzhose und freien Oberkörper, Sandalen ohne Socken, keine Atemschutzmaske und auch keine Schutzbrille, eher wohl eine Sonnenbrille, Kippe im Mund und als Kopfbedeckung ein Stirnband von seinem Lieblingsbierhersteller.......

Allerdings kann man ihm fast Vorwurf machen, der er sich der Gefahren nicht voll bewusst ist.
Nicht umsonst steht und stand das Zeug im Handel im Giftschrank. Die Inverkehrbringung wird in DE mit der ChemVerbotsV geregelt. Bei Abgabe muss der Inverkehrbringer Personal mit Sachkunde nach §11 einsetzen. (speziell geschultes Peronal mit Prüfung) Dieses ist in der Pflicht, den Käufer auf alle Risiken hinzuweisen und ihm auch das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

In der Realität kommt dann ein Verkäufer, der gerade irgendwo ein Regal auffüllt und den Schlüssel zum Giftschrank hat, auf Verlangen des Kunden angedackelt, schließt auf, drückt dem Käufer das Produkt in die Hand und weg isser wieder. Kennt ihr ja sicher alle in der Form.

Hier kann man eigentlich dem Hersteller gar nichts vorwerfern, der Fehler liegt beim Inverkehrbringer und beim Anwender.


Ja Danke für diese Liste
wahrscheinlich müssten auch alle Traktoren die ABC Ausrüstung eines Fuchsspürpanzer bekommen, kann mir nicht vorstellen, dass Bauer Harms mit Schnuffi im Trecker übern Acker rollt.



Sieht ungefährlich aus, Warnhinweise so klein das ich ne Lesebrille brauch.

https://www.google.com/search?q=roundup&source=lnms&tbm=isch…
 
aus der Diskussion: ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄
Autor (Datum des Eintrages): Anders-And  (04.01.19 14:12:10)
Beitrag: 3,127 von 24,909 (ID:59558381)
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