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PartnerFonds hat nun gerichtlich beantragt, zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt zu werden. Blue Cap tritt dem entgegen.

Ja : hab Ich überlesen ! … soviel geballten juristischen Unverstand bei PartnerFonds hatte Ich denen gar nicht zugetraut …

Das Einberufungsverlangen der ParterFonds sollte dazu dienen, zunächst den Aufsichtsrat von Blue-Cap mit Vertretern der PartnerFonds AG zu besetzen. Im Anschluss sollte nach Bekunden der PartnerFonds AG Herr Oliver Kolbe als Vorstandsmitglied der Blue Cap AG bestellt werden … und … die Blue Cap AG sollte sodann drei Direktbeteiligungen und zwei stille Beteiligungen von der PartnerFonds AG erwerben.

Vorstand und Aufsichtsrat der Blue Cap AG sind der Auffassung, dass

- diese Beteiligungserwerbe die Blue Cap AG zu den vorgegebenen Bedingungen schädigen würden;
- das angestrebte Vorgehen im Widerspruch zur Kompetenzordnung der Aktiengesellschaft steht, wonach der Vorstand nach Maßgabe des Gesellschaftsinteresses - und nicht ein Großaktionär - über Beteiligungserwerbe entscheidet;
- keine Dringlichkeit für die Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung besteht.


Ich gehe davon aus, dass die von PF der BC vorgelegten Bewertungen der drei Direktbeteiligungen und zwei stillen Beteiligungen von der PartnerFonds AG : aufgrund derer die Blue Cap AG diese erwerben sollte : nach den eigenen vorgenommenen Bewertungen eindeutig als zu hoch angesehen worden sind … und … deshalb : die Blue Cap AG zu den von PF vorgegebenen Bedingungen schädigen würden !

Über den Wert der Beteiligungserwerbe hat nicht! der Großaktionär von BC die PF-AG zu entscheiden : sondern : nach der Kompetenzordnung einer Aktiengesellschaft der Vorstand der Blue Cap AG !

Darüber zu entscheiden, welche Bewertung der Beteiligungserwerbe nun „richtig“ und welche „falsch“ ist : dafür ist die Abhaltung einer „außerordentlichen Hauptversammlung“ nicht nötig : dafür ist Sach- und Fachkunde erforderlich : und wo die zu finden ist … ich denke darüber sind wir uns alle hier einig … jedenfalls nicht bei der PartnerFonds AG !

Nach meiner Rechtsansicht : wird das Gericht den PFlern keine "Ermächtigung" erteilen : denn : die genannten Ablehnungsgründe von BC sind im juristischen Fachjargon ausgedrückt : "wasserdicht" ... :cool:
 
aus der Diskussion: Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft
Autor (Datum des Eintrages): kontingent  (08.01.19 19:03:10)
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