Fenster schließen  |  Fenster drucken

2 ad hocs, die zusammen gehören:

DGAP-Ad hoc: Met@box AG deutsch

Met@box AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

--------------------------------------------------------------------------------

Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN 692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.

Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.

Für weitere Informationen:

Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG Tel: 05121/75 33-116 Fax 05121/75 33 75 E-Mail: hoffmann@metabox.de

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2002

--------------------------------------------------------------------------------

WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Autor: import DGAP.DE, 20:09 08.03.02
 
aus der Diskussion: MBX 692120 Abschied und Neubeginn - Der Info-Thread für Neueinsteiger
Autor (Datum des Eintrages): baracoa  (03.04.02 09:28:08)
Beitrag: 132 von 433 (ID:5984631)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE