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[posting]59848315[/posting]Da du ja so gerne die "harten Fakten" diskutierst, völlig wertfrei wohlbemerkt, hier einige Anmerkungen… und ich muss ehrlich sagen, dass mir das ständige Widerlegenmüssen deiner als unüblich dargestellten Handlungen tierisch auf die Nerven geht.


Zitat von mazaltov: das Wandeldarlehen zu für die Aktionäre schlechten Konditionen.


das wird von dir einfach so in den Raum gestellt. Vergleiche von anderen Usern interessieren dich einfach nicht. Du posaunst es einfach weiter raus. BASF hat vor Kurzem eine Memory-Express-Anleihe mit 5,5% Zinsen rausgegeben. Aber OK, BASF ist halt auch ein kleines, unseriöses Start-Up.
Du magst vllt einwenden, dass die beiden Anleihen nicht zu vergleichen sind. Recht hast du und Unrecht zugleich. Denn der Zinskupon ist vergleichbar, die weiteren Konditionen nicht.

Wenn du einen vergleichbaren Deal mit einem vergleichbaren Unternehmen hast, stell ihn hier rein. Dann können wir es vergleichen. Einfach so "geschockt" zu sein und den Deal schlechtzureden reicht nicht aus. Belege bitte dein Argument mit Beispielen, dann wird es auch glaubhafter.

Schlecht für die Aktionäre ist, dass strategische und Finanzinvestoren – im Falle einer Inso – bevorzugt behandelt werden. Auch hier wieder: nichts, aber auch gar nicht unübliches. Das Risiko ergibt sich bei JEDER Aktie. Schlimmer aber: du stellst in den Raum, Lion stehe kurz vor einer Insolvenz, das Wandeldarlehen hätte sie knapp gerettet und wenn die Bombe hochginge, bekäme der neue Investor die TÜV-Anteile und alle Aktionäre den Totalverlust.

Für die Aktionäre gute Konditionen, die du verschweigst:
1. Frisches Kapital finanziert Wachstum
2. Eine Stundung ist möglich, was die Zinslast verringert.
3. Würde nicht gestundet, beträge der Aktienpreis bei Wandlung 5,80€
4. Zwangswandlung bei 12€ zum Preis von 8€ (zzgl. der Aktien aus Zinserträgen)

Zitat von mazaltov: Auch in dem Zusammenhang wurde in der Ad-hoc fälschlicherweise von einem Zeichnungskurs und nicht von einem Wandlungskurs geschrieben. Es sollte suggerieren, dass der Investor die Aktie zu 8 Euro verbindlich gezeichnet habe.


wieder eine Unterstellung, die durch deine Wiederholung nicht richtiger wird. Aus der Meldung ging kein Zinskupon und kein Fälligkeitsdatum hervor. Es war klar formuliert, dass es sich um ein Wandeldarlehen handelt. Wer mit dem Begriff nichts anfangen kann und denkt, dass dann automatisch zu 8€ verbindlich gezeichnet wurde, sollte aufgrund fehlender Expertise von einem darauffolgenden Handel Abstand nehmen.

Zitat von mazaltov: Aber anders als in den Kapitalerhöhungen zuvor ist es Lion nicht gelungen, einen Investor zu finden, der bereit ist, die Aktie zu 8 Euro zu zeichnen.


Bei den Kapitalerhöhungen vorher stand der Aktienkurs bei 8€. Wenn dir für 2,5Mio beim Stand von 3,80€ 300.000 Aktien angeboten worden wären, hättest du auch nicht gezeichnet. Mit dem Wandeldarlehen wird dem Investor aber die Möglichkeit geboten, am Aufschwung mitzupartizipieren, ohne dass Lion bei einem Kurs von 3,80 die Aktie verwässert.

Zitat von mazaltov: ohne Industrialisierungspartner


Falschaussage

Zitat von mazaltov: mit zahlreichen Engegenhaltungen zu den Patentanmeldungen


Hier wird wieder was Übliches als unüblich dargestellt. Entgegenhaltungen sind, gerade in solch einem Zukunftsmarkt und bei erwartbaren Milliardenerträgen, nichts, woraus sich auf unseriöses Arbeiten oder gar Täuschung schließen ließe. Um nur mal ein Beispiel zu nennen: bei den Kreisel-Patenanmeldungen gibt es ebenso zahlreiche Entgegenhaltungen von Industriegrößen, wie BMW, Bosch, Siemens oder Sanyo.

Du weißt hier mal wieder alles besser und leitest aus den Entgegenhaltungen ab, dass – und das ist bisher die Krönung deiner Argumentation – die Light Battery keine Chance habe, da sie die Patenterteilung verhindern würden… frei nach dem Motto: gibt es keine Entgegenhaltung, geht das Patent durch. Gibt es eine, eben nicht.

Lion beauftragt Patentanwälte mit der Prüfung und Einreichung ihrer Erfindungen. Du stellst das so dar, als seien sie nicht fähig, vorher ähnliche Erfindungen auf ihre Konvergenz zu prüfen.

Um es noch deutlicher und einfacher zu formulieren: Wenn ich einen Apfel als Patent anmelden will, mir will aber jemand erzählen, dass er schon ne Birne erfunden hat, wird die Entgegenhaltung auch nicht richtiger. Für die technische Abwägung ist das Petentamt ja da und nicht dieses Forum. Wenn du trotzdem technisch argumentieren möchtest: Bitte.
 
aus der Diskussion: LION E-Mobility AG - Zukunftsbranche
Autor (Datum des Eintrages): Daerber  (12.02.19 12:26:46)
Beitrag: 4,181 von 7,210 (ID:59851309)
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