Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]59903903[/posting]
Zitat von EmeritusInsalvo:
Zitat von SchlauerMeier: ...

Diesen Vorbehalt hat jede Verfügung. Ich fresse einen Besen, wenn das Ding binnen einer kürzeren Zeit als 1 Monat wieder aufgehoben wird.

Das wird jetzt richtig teuer für die Shorties, denn bei 115 wird die Aktie nicht bleiben und einen Schadenersatz vor Gericht werden sie auch nicht bekommen. Pech gehabt!


Soweit ich informiert bin, gilt erstmal für 2 Monate der Leerverkauf.


Natürlich ist die Maßnahme befristet, es ist ja eine Allgemeinverfügung im einstweiligen Marktschutz, eine solche stellt einen VA nach § 35 S. 1 VwVfG dar und wird bei solchen Allgemeinverfügungen sehr oft mit einer Nebenbestimmung nach § 36 Absatz 2 Nr. 3 VwVfG erlassen. Üblich ist die Zeit von 1,2,6 oder 12 Monaten bei solchen einstweiligen Maßnahmen. Trotzdem wird solch eine Verfügung immer mit dem Hinweis versehen, dass die Bafin die Frist auch eigenmächtig verkürzen kann, obwohl dies rechtlich gar nicht nötig wäre, weil die Bafin als Behörde diesen VA sowieso jederzeit nach § 49 VwVfG zurücknehmen kann.

Wer nun glaubt, dass dieser Hinweis hier eine besondere Bedeutung hätte, liegt falsch.

Übrigens arbeitet die Bafin üblicherweise sehr eng mit der STA zusammen. Dass hier solch eine Verfügung für einen Einzelwert erlassen wurde, spricht dafür, dass die STA sehr deutliche - für Wirecard entlastende - Hinweise hat. Umgekehrt spricht das schnelle und nicht verdeckt eröffnete Verfahren gegen McCrum dafür, dass hier deutlich belastendes Material vorliegt, sonst hätte man nämlich mit den Behörden in UK erstmal eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht. Sieht nicht gut aus für die FT.

Dies alles mal als Hinweis von einem, der 12 Jahre in diesem Bereich gearbeitet hat.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): SchlauerMeier  (18.02.19 21:34:10)
Beitrag: 34,605 von 166,148 (ID:59904263)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE