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Das Einberufungsverlangen ist rechtmissbräuchlich, weil es einem rechtlich zu missbilligenden Zweck dient und nicht dringlich ist.

Bei dem was Herrn K. durch die MIC AG vorgeworfen wird,
erscheint die Begründung des Gerichts in Sachen
außerordentlicher HV doch unter keinem guten Licht.
 
aus der Diskussion: Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft
Autor (Datum des Eintrages): iqfan  (05.03.19 16:18:31)
Beitrag: 4,106 von 6,433 (ID:60025250)
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