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Hallo,

ja, natürlich würde sich dann etwas ändern, den Verlust gäbe es im steuerlichen Sinn gar nicht.

Der Stichtag war der 1.1.2009, alles was davor gekauft wurde unterliegt der vorherigen Rechtslage. Konkret wäre das eine Spekulationsfrist von einem Jahr, und die ist spätestens seit dem 1.1.2010 vorbei.
Ausnahmen wären Finanzinnovationen (FI), aber du sprichst ja offenbar von Aktien, das sind keine FIs.

Stefan
 
aus der Diskussion: Altverluste jetzt realisiert, verrechenbar mit jetzt realisierten Altgewinnen ?
Autor (Datum des Eintrages): reckoner  (05.03.19 20:57:18)
Beitrag: 6 von 6 (ID:60028097)
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