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Es ist zumindest ein Etappenerfolg, für Dr. Schubert, für uns BC-Aktionäre und (auch wenn es möglicher Weise vielen von ihnen nicht bewusst ist) auch für die PF-Aktionäre. Auch wenn das Spiel noch nicht vorbei ist.

Der Satz "Das Einberufungsverlangen ist rechtmissbräuchlich, weil es einem rechtlich zu missbilligenden Zweck dient und nicht dringlich ist." sagt schon viel aus, z.B. auch für die Erfolgschancen möglicher künftiger Klagen gegen Herrn Kolbe und die PF-Aufsichtsratsmitglieder (falls die Ihren Stiefel nun immer noch weiter durchziehen wollen).
 
aus der Diskussion: Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft
Autor (Datum des Eintrages): Nobody76  (05.03.19 21:15:28)
Beitrag: 4,112 von 6,435 (ID:60028229)
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