Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]60037931[/posting]Alles klar, schauen wir uns die Inhalte einmal nüchtern und sachte an.

Die Unterlage findet sich hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-…

Zitat 1: "Die großen Wertschöpfungspotenziale dieser Schlüsseltechnologie sollen in
Deutschland und Europa erschlossen und die zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung
notwendigen marktwirtschaftlichen Prozesse unterstützt werden."

Es wird deutlich, die gesamte Wertschöpfungskette soll abgebildet werden, dies beinhaltet also auch die Gewinnung der Ressourcen. Auch wenn sie die Bekanntmachung doch so liest, dass der Schwerpunkt ganz klar auf der Batteriezellfertigung liegt, das legt schon der Titel nahe (aber später mehr).

Zitat 2: "Ein derartiges wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse („Important Project ofCommon European Interest“, IPCEI) zur Batteriezellfertigung muss sich durch einen hohen
Innovationsgehalt, d. h. durch einen erheblichen Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten –
gerade auch während der ersten gewerblichen Nutzung – auszeichnen."

Auch hier wird die Fertigung namentlich erwähnt, nicht die Gewinnung. Weiteres Problem, es wird ein hoher Innovationsgehalt gefordert. Meiner Auffassung nach ist dieser bei EL doch sehr beschränkt vorhanden (ob Standort EUR als Innovation ausreicht muss jeder selbst entscheiden).

Zitat 3: "Die nach Beendigung der Förderung herzustellenden Batteriezellen sollen durch exzellente
Leistungsdaten sowie durch eine nachhaltige und umweltverträgliche Fertigung ausgezeichnet sein,die
sich dadurch gegenüber Wettbewerbern abheben und Wettbewerbsvorteile generieren."

Auch hier wieder die klare Forderung nach der Herstellung von Batteriezellen. Selbstverständlich könnte man europäisches Lithium hier als nachhaltig und umweltverträglich einordnen und deshalb als wichtig ansehen.

Zitat 4: "An diesen Vorhaben sollen sich Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft beteiligen. Das BMWi kann im Rahmen der Förderung rückzahlbare
Vorschüsse, Kredite, Garantien oder Zuschüsse gewähren. Bei IPCEI ist eine öffentliche Förderung bis
zur ersten gewerblichen Nutzung („first industrial deployment“) möglich. Unternehmen ohne
Betriebsstätte in Deutschland haben ihre Aufwendungen ohne Bundeszuwendung zu finanzieren. Das
Vorhaben ist in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen."

Wir halten fest: Unternehmen aus zwei Mitgliedstaaten der EU, Förderung nur bis zur ersten gewerblichen Nutzung. Unternehmen ohne Betriebsstätte in DEU bekommen keine Bundeszuwendung. Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden.


Eine persönliches Urteil sollte jeder selbst treffen. Ich persönlich habe in meiner beruflichen Laufbahn häufig Förderanträge gestellt, aus diesem Grund sehe ich bei EL keinerlei Förderwürdigkeit (im Rahmen der zitierten Bekanntmachung).
 
aus der Diskussion: European Lithium - (Re)Start einer Resource/Mine im Herzen Europas
Autor (Datum des Eintrages): Adler02  (07.03.19 13:10:03)
Beitrag: 24,192 von 42,848 (ID:60041498)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE