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[posting]60089130[/posting]
Zitat von Mogli3: Das stimmt doch was nicht. Wenn Umsatzbeteiligung fließt dann gibt es keine Mindestzahlung mehr und wenn Umsatzbeteiligung dann auch kein Kündigungsgrund mehr. Dieser basiert ja gerade darauf dass nach 3 Jahren immer noch nur!!! Mindestzahlung geleistet wird.


Ich hab nur die Aussage von mehrdiegern rausgesucht; wusste dass die Aussage von Ihm kam.

Aber Du hast recht. Umsatzbeteiligung passt dann nicht rein. Telko am 27.3. oder HV am 15.5.

Jetzt muss ich auch Horst wieder bestätigen (auch wenn es mir schwer fällt ^^ sry Horst, das musste jetzt sein), das muss hinterfragt werden
 
aus der Diskussion: EPIGENOMICS N Helden
Autor (Datum des Eintrages): Amanitamuscaria  (13.03.19 14:08:07)
Beitrag: 42,128 von 52,369 (ID:60089205)
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