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Besitzer eines TV-fähigen Smartphones müssen in Japan Rundfunkgebühren entrichten, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entschieden hat. Dabei ist es gleichgültig, ob die Besitzer den staatlichen Sender NHK tatsächlich nutzen oder nicht. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
 
aus der Diskussion: Tages-Trading-Chancen am Donnerstag den 14.03.2019
Autor (Datum des Eintrages): Gilera  (14.03.19 07:22:33)
Beitrag: 7 von 337 (ID:60095469)
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