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[posting]60154983[/posting]Ich habe gerade zu "industrieüblich" recherchiert und bin auf den Aktionärsbrief von Bayer vom 30.09.2009 gestoßen (https://www.bayer.de/de/ab-q3-2009.pdfx?forced=true). Auch darin heißt es, Bayer sei im industrieüblichen Umfang gegen Produkthaftungsansprüche bei den Produkten Magnevist und Trasylol versichert. Das scheint also nur eine Standardformulierung von Bayer zu sein. Leider konnte ich nichts dazu finden, ob im Rahmen dieser Rechtsstreitigkeiten Kosten von irgendeiner Versicherung übernommen wurden.
 
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Autor (Datum des Eintrages): Argon97  (20.03.19 20:58:29)
Beitrag: 3,361 von 24,909 (ID:60155316)
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