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[posting]60171153[/posting]ines,

weil heute die sonne scheint, ich merke, dass du haderst und wir schon so lange in der gleichen galere die riemen pullen:

du hast 1.2 mio aktien. wenn du 400.000 auf den markt wirfst, hast du knapp 48.000 euro sicher. wenn der kurs später durchbrennt, machst du immer noch richtig schotter. sollte er abrauchen, sind deine 48.000 safe. niemand bekommt eine heldenmedaille und ruhm ist vergänglich. der schmerz über einen totalverlust dauert sehr viel länger als die freude über den gewinn. glaube mir, wir menschen hassen zu verlieren! warum? weil wir uns die fehler selbst zuschreiben, aber wenn wir hier gewinnen, haben die anderen die arbeit gemacht. wir hatten nur glück und durchhaltevermögen. nichts worauf man sonderlich stolz sein könnte. und starrsinn macht bestimmt nicht glücklich!

zurück zu steinhoff: ich bin fest von der umsetzung des cva´s überzeugt. die zeichen stehen gut. und wir werden keinen totalverlust in form einer inso erleben, alleine schon, weil die gläubiger den weg ja mitgehen. die verhandeln nicht monatelang um sich dann von der seifert-klage, die im übrigen schon immer bestandteil des lua´s, der cva´s war, ihren plan zerstören zu lassen. keine ahnung, wie viele hier sich die mühe gemacht haben, die unterlagen durchzulesen, aber seifert mit seiner forderung wird auf die hinterste bank verschoben.

hier mal ein auszug aus dem proposal:

Alle CVA-Gläubiger werden von der CVA betroffen sein, da demnach alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (mit Ausnahme der einbehaltenen Betriebsmittel, der SIHNV-Treasury-Aktien und der LSW-Forderung) der Gesellschaft entweder refinanziert oder an Newco 5 übertragen werden. Die Aktien der SEAG Direct-Tochtergesellschaften werden in die Newco 6 eingebracht. Während der LSW-Antrag nicht als Teil des CVA-Anteils übertragen wird, werden die Rechte von LSW durch den CVA wie in Abschnitt 35.3 beschrieben, von Teil E beeinträchtigt (Schlüsselbegriffe der Umstrukturierung und Umsetzung).

und weiter:

Alle Gläubiger sind an der CVA-Gläubigerversammlung stimmberechtigt, einschließlich der Antragsteller im Rahmen des LSW-Anspruchs und des Umwandlungsverfahrens (LSW und HLSW), obwohl LSW und HLSW nur ​​jeweils 1 £ wählen dürfen, es sei denn der CVA-Vorsitzende erklärt sich bereit, den Eventualforderungen einen höheren Wert beizumessen.

hier der beweis, warum lsw klagt, er hätte nämlich keine möglichkeit gegen die newco zu klagen:

Nichtfinanzielle CVA-Gläubiger werden weiterhin in voller Höhe gezahlt, sofern der Antragsteller der LSW-Forderung keinen Anspruch auf die New Lux Finco 2-Schuld in Bezug auf den Eintritt erhält.

und zur gerichtsbarkeit:

Gläubiger mit Sitz in der Europäischen Union (einschließlich des Vereinigten Königreichs) sollten beachten, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) nach der Neufassung der Insolvenzverordnung verpflichtet sind, eine freiwillige Unternehmensvereinbarung für ein Unternehmen anzuerkennen welches seine COMI in Großbritannien hat, wie es bei der Gesellschaft der Fall ist.

nachlesbar im "projekt orange proposal" und dem "project orange seag 2 lien loan".

ich bleibe entspannt, sonniges wochenende!
 
aus der Diskussion: Steinhoff International
Autor (Datum des Eintrages): rollo_tomasi  (22.03.19 16:51:30)
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