Fenster schließen  |  Fenster drucken

Aktuelles aus dem Hause Jubii

3 Fragen @Danke an Woso2015

Jetzt ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen und deshalb nochmal folg. Fragen:

1. wann wird jetzt die Gesellschaft aufgelöst?

2. wann erfolgt die Auszahlung?

3. Wird noch geprüft den Firmenmantel anderweitig zu nutzen?




Hallo Herr XY,

Zu Ihren Fragen:

Zu 1.

Die Gesellschaft kann erst aufgelöst werden, nachdem die schwedische und die deutsche Tochtergesellschaft liquidiert sind.

Die Liquidation der schwedischen Tochtergesellschaft ist praktisch abgeschlossen, hier warten wir nur noch auf die Zustimmung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

Die Liquidation der deutschen Tochtergesellschaft ist zum 31. März vorgesehen. Allerdings ist die Liquidation der Gesellschaft erst wirksam, nachdem die Steuerbehörden ihr Einverständnis erklärt haben. Die kann erfahrungsgemäß leider dauern.

Bezüglich der Liquidation der Jubii Europe N.V. ist darüber hinaus noch anzumerken, dass wir ja einen Wiederspruch Gegen die Entscheidung der holländischen Finanzbehörden laufen haben, wonach die Jubii Europe N.V. seit 2013 nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt sein soll. Der Widerspruch wird voraussichtlich im Juli entschieden. Sollten die holländischen Steuerbehörden bei ihrer Auffassung bleiben, wäre über eine Klageerhebung zu entscheiden.
Sie hierzu die veröffentlichte ad hoc Mitteilung.

Zu 2.

Bezüglich der Auszahlung hat sich nichts Neues ergeben, das heißt, es erfolgt eine Schlussauskehrung am Ende der Liquidation der Jubii Europe N.V.

Zu 3.

Ja, es wird gemeinsam mit den holländischen Steuerberatern geprüft, ob die Verlustvorträge im Falle eines Verkaufs der Gesellschaft durch einen potentiellen Erwerber weiter genutzt werden könnten.


Mit besten Grüßen

Dr. Fred Wilsdorf
 
aus der Diskussion: JUBII gewinnt Rechtsstrei vs TeliaSonera - Urteil noch nicht eingepreist!
Autor (Datum des Eintrages): MitMirNichtNochmal  (27.03.19 07:23:30)
Beitrag: 57 von 129 (ID:60204393)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE