Da gibt es nur ein Wort für: KAPITULATION Unglaublich Guggsu Jung, gewalttätig, skrupellos Chef des Al-Zein-Clans kam um Prozess herum, weil Richter Randale im Saal fürchtete FOCUS-Online-Reporter Axel Spilcker Mittwoch, 27.03.2019, 13:05 Bilal H. rastete aus: „Schlampe“, herrschte er die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in der Essener City laut Polizeiprotokoll an. Während der bullige Mann auf die Frau zustürmte und zum Faustschlag ausholte, schob er noch schlimmere Beschimpfungen hinterher. In letzter Sekunde stellten sich Kollegen der städtischen Mitarbeiterin dazwischen, um den tobenden Angreifer zu bremsen: Bilal H., vielfach vorbestraft, Mitglied des berühmt-berüchtigten Al-Zein-Clans. Der verängstigten und zitternden Frau schickte er den Ermittlungen zufolge noch einige Flüche hinterher: „Verpiss dich, wenn ich dich hier noch mal treffe, schlag ich Dich kaputt.“ Einem Polizisten in Zivil, der zufällig vor Ort war, ging der Berufsverbrecher noch an den Kragen, weil der die Szene per Handy gefilmt hatte. Bilal H., Spitzname „Pumpgun Bilal“, weil er seinen Vater einmal mit einer derartigen Flinte bedroht hat, ließ keinen Zweifel daran, wer seiner Meinung nach in dem Essener Viertel das Sagen hat: der Clan. Der Grund für den Ausraster: Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten eine Spielhalle in der Essener Innenstadt kontrolliert und dabei H. mit seinem kleinen Sohn angetroffen. Kinder dürfen nicht in die Räume, mahnte die Frau vom Amt. Kaum gesagt, eskalierte die Situation umgehend. Vor Gericht verantworten musste der Angreifer sich deshalb aber nicht. Denn bei der Essener Justiz ist der wuchtige Schläger gefürchtet. In einem Vermerk plädierte ein Amtsrichter dafür, die Anklagen in der Spielhallen-Sache und weiteren Fällen von Beleidigung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung nicht zu verhandeln. Zu hoch erschien ihm das Sicherheits-Risiko durch Tumulte seitens des Angeklagten und seiner Familie im Gerichtssaal. Im Falle eines Prozesses seien wohl ein Dutzend Justizwachtmeister nebst Polizeiaufgebot nötig, „um eventuelle bedrohliche Situationen zum Nachteil der geladenen Zeugen, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft oder auch des Gerichts zu unterbinden.“ Bilal H. kam deshalb mit einem Strafbefehl über siebeneinhalb Monate auf Bewährung davon. In einem anderen Fall hatte er zuvor eine Geldbuße von 1800 Euro erhalten, die er aber jahrelang schuldig blieb. Offiziell lebt Al-Zein von Hartz-IV-Einkünften. Tatsächlich aber soll er sich nach der Einschätzung von Ermittlern durch Straftaten finanzieren, etwa durch Diebstahl und Hehlerei. Sein Vorstrafenregister enthält mehr als ein Dutzend Einträge von Jugend an: unerlaubter Waffenbesitz, Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. |
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aus der Diskussion: | Der tägliche Einzelfall |
Autor (Datum des Eintrages): | hwzock (27.03.19 13:17:16) |
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