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Werter @Raxll, speziell für Sie zur Wiederholung in Deutsch, Auszug aus dem offziellen SEC-File:

*2. EUGS hat gegen die Bestimmungen des Exchange Act Section 13(a) und der Rules 13a-1 und 13a-13 verstoßen, weil seine Formulare 10-K für die Zeiträume bis zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 keine geprüften Abschlüsse enthalten, wie es die Kommissionsvorschriften vorschreiben. Ebenso wurden die mit den EUGS-Formularen 10-Q für die Zwischenzeiträume vom 31. März 2007 bis einschließlich 30. September 2010 eingereichten Abschlüsse nicht von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, wie es die Kommissionsvorschriften vorschreiben.

IV. Vor diesem Hintergrund hält es die Kommission für notwendig und angemessen, zum Schutz der Anleger die im Angebot der Beklagten genannte Sanktion zu verhängen.

Dementsprechend wird hiermit bestellt: Gemäß § 12(j) des Börsengesetzes wird die Registrierung jeder Klasse von Wertpapieren der Beklagten, die gemäß § 12 des Börsengesetzes registriert sind, widerrufen.*

Ohne Gewähr mit Deutsch Übersetzung-Tool www.deepl.com 

@Raxll, was soll das nun mit der Talk-Sache zu tun haben?

Hier ist es wohl eher der jahrelangen, Versäumnissen der Reporting-Pflichten zu konstatieren und dass ist wohl eher auf die Verantwortung / Misswirtschaft der GL zurückzuführen. Gr
 
aus der Diskussion: Rock'n' Roll: alles kommt zurück! (Thema Eurogas)
Autor (Datum des Eintrages): kurtxx  (27.03.19 18:39:44)
Beitrag: 53,074 von 69,242 (ID:60211898)
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