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Hallo Roland,
das ist Schwachsinn - für Dich gelten die selben Regeln wie für alle anderen Anleger auch (unabhängig von Staatsbürgerschaft und Wohnort).
Lediglich steuerlich kann es einen Unterschied geben und bei US-Bürgern kann es zusätzliche Dokumentationsanforderungen geben oder einzelne Produkte ausgeschlossen sein.
Bei Aktien trifft das aber nicht zu - die kannst Du weiterhin handeln.
Rene
 
aus der Diskussion: Nur noch Vermögensverwaltung f. Deutsche mit ausl. Wohnsitz?
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (03.04.19 12:59:25)
Beitrag: 2 von 7 (ID:60265200)
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