Hallo Roland, das ist Schwachsinn - für Dich gelten die selben Regeln wie für alle anderen Anleger auch (unabhängig von Staatsbürgerschaft und Wohnort). Lediglich steuerlich kann es einen Unterschied geben und bei US-Bürgern kann es zusätzliche Dokumentationsanforderungen geben oder einzelne Produkte ausgeschlossen sein. Bei Aktien trifft das aber nicht zu - die kannst Du weiterhin handeln. Rene |
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aus der Diskussion: | Nur noch Vermögensverwaltung f. Deutsche mit ausl. Wohnsitz? |
Autor (Datum des Eintrages): | ReneBanker (03.04.19 12:59:25) |
Beitrag: | 2 von 7 (ID:60265200) |
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