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[posting]60266532[/posting]
Zitat von startvestor: Möglich, dass die ihn loswerden wollen oder sich höhere Gebühren erhoffen. :mad:


wohl letzteres ...

bei onlinebrokern ist es ja oft Vertragsgegenstand das der Wohnsitz in D sein muss, d.h. dann wäre der TE schon raus bei dem Broker.

Die gesamte MIFID II Regulierungen kenn ich zwar auch nicht @Rolandhb du kannst das ja auch mal bei der BaFin erfragen, ob das stimmt

Das Servicetelefon hat die kostenfreie Rufnummer 0800 2 100 500. Die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons der BaFin sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

oder Kontaktformular: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Kontaktformular/kon…

Ich habe da auch mal ne Frage bzgl. des Verlustschwellenreporting gestellt und auch eine mehrseitige Antwort erhalten mit Normen usw.
 
aus der Diskussion: Nur noch Vermögensverwaltung f. Deutsche mit ausl. Wohnsitz?
Autor (Datum des Eintrages): Chris_M  (03.04.19 15:10:17)
Beitrag: 6 von 7 (ID:60266652)
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