Fenster schließen  |  Fenster drucken

In der gerade eben veröffentlichen englischen Mitteilung heißt es meines Erachtens, dass die Eintragung schon stattgefunden habe:
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/linde-plc-linde-comp…


Nach dem Lesen der Handelsregisterbekanntmachung vom 05.04.2019 sollte die Eintragung aber noch nicht stattgefunden haben. Warum stellen die dann den Handel ein?


Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 169850 Bekannt gemacht am: 06.04.2019 02:04 Uhr

In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

05.04.2019


HRB 169850: Linde Aktiengesellschaft, München, Klosterhofstraße 1, 80331 München. Die Hauptversammlung vom 12.12.2018 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Linde Intermediate Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München 234880) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 01.11.2018 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Linde Intermediate Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München 234880), gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2018 mit der Linde Intermediate Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 234880) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 
aus der Diskussion: Diskussion zur Linde Aktie
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (08.04.19 16:52:01)
Beitrag: 1,298 von 1,327 (ID:60305665)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE