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Ja, die SdK rät, unter dem Beherrschungsvertrag einzureichen, statt auf den Squeeze-out zu warten.

Aber was hat es mit der "Einreichprämie" auf sich? Das hatte ich noch nicht gehört.
Zudem hat sich die Gesellschaft zur Gewährung einer „Einreichprämie“ verpflichtet, sofern das Spruchverfahren eine Nachbesserung von weniger als 0,48 Euro ergeben sollte.

Außerdem kann man sich wohl auch in den zwei Monaten nach Wirksamwerden des Squeeze-outs noch für die Abfindung unter dem Beherrschungsvertrag entscheiden:
Die Gesellschaft hat auf der Hauptversammlung auf entsprechende Nachfrage hin geantwortet, dass die Berechtigung zur Einreichung der Aktien in den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch bis zu 2 Monate nach Wirksamwerden der Verschmelzung bestehe.
 
aus der Diskussion: Wincor Nixdorf - langfristig bei 250 Euro?
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (11.04.19 18:11:26)
Beitrag: 1,250 von 1,268 (ID:60334153)
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